AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Gültig ab Mai 2018)

§ 1 Allgemeines

Für die Leistungen von LOCAL-Worldwide Relocation, im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich deren Geschäfts- und Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Sie sind fester Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers richten sich nach dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Alle Angebote sind bis zu ihrer Annahme freibleibend.
  2. Die Spezifikationen werden im Einzelnen durch das Anforderungsprofil bestimmt.
  3. Der Auftragnehmer schließt die Vertretung des Auftraggebers oder des Leistungsempfängers bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers, beinhalten, aus, sofern nicht eine entsprechende Bevollmächtigung im Auftragsumfang enthalten ist.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags. Zusätzlich nach Vertragsabschluss in Auftrag gegebene Leistungen werden nach Zeitaufwand bzw. vereinbarter Pauschale gesondert berechnet. Auslagen sind gegen Rechnung gesondert zu erstatten.
  2. Entgelte für Dritte, insbesondere Provisionen, Gebühren, Maklercourtagen etc. sind weder in den Leistungen des Auftragnehmers enthalten, noch werden diese vom Auftragnehmer verauslagt.
  3. Der Auftragnehmer behält sich die Forderung einer Anzahlung in angemessener Höhe vor Auftragsausführung vor. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht unabhängig von weiteren, von dritter Seite gegen den Auftraggeber gerichteten Ansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers entstehen.
  4. Berücksichtigt der Auftragnehmer Änderungswünsche des Auftraggebers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  5. Zahlungen des Auftraggebers sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiter gehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank verlangt.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Zahlungen fristgemäß zu leisten. Dies gilt ebenso für vereinbarte Vorauszahlungen des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, dem Auftragnehmer alle für die Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und diese rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Versäumnisse und Folgen, die auf das Fehlen von notwendigen und vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Informationen zurückzuführen sind.

§ 5 Vertragsdauer/Kündigung

  1. Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in §§ 3 u. 4 genannten Pflichten verletzt.
  2. Bei jeder vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann der Auftragnehmer eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt verlangen. Zusätzlich kann der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 20 % des Rest-Auftragswertes ohne Nachweis als Entschädigung für Vorbereitungsarbeiten verlangen.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Eine Haftung für Leistungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, ist ausgeschlossen. Beruhen Informationen und Daten auf Angaben Dritter, kann der Auftragnehmer bei aller Sorgfalt für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.
  3. Die Haftung durch den Auftragnehmer erstreckt sich auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss bzw. die grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
  4. Soweit der Auftragnehmer Übersetzungen oder mündliche Übertragungen in andere Sprachen auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, haftet er nicht für deren Richtigkeit.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz und Stillschweigeverpflichtung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Leistungsempfängers nicht ohne schriftliches Einverständnis des Betroffenen an Dritte weiterzugeben und nur für eigene Zwecke zu verwenden, wenn diese im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen des Auftrages erlangen, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus bestehen. Diese Stillschweigeverpflichtung besteht nicht mehr, wenn die betreffenden Informationen nachweislich allgemein bekannt bzw. bekannt geworden sind oder ohne Verschulden des Vertragspartners allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt werden oder bei dem Partner bereits vorhanden sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  3. Für sich aus Vertragsverhältnissen zwischen Vollkaufleuten ergebende Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den für den Firmensitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichtsort. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist. Die Zuständigkeit eines Gerichtes des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Vereinbarung muss schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen wird, schriftlich bestätigt werden. Hat einer der Parteien einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegt ausschließlich deutschem materiellen Recht, nicht jedoch den Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.
  4. Der Erfüllungsort für alle mittelbaren und unmittelbaren Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ergibt sich aus der Spezifikation der erteilten Auftragspositionen.

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